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Haftung und Transportversicherung

Inhalt

quirxThema: Festpreis

quirxThema: Potentielle Preisschwankungen beim Umzug nach Übersee: Beispiele aus der Praxis

quirxThema: Haftung und Versicherung

quirxThema: Transportversicherung und Kosten des Umzugs

quirxInfo: Haftungsausschlüsse (Seite folgt in Kürze!)

quirxInfo: Was tun im Schadenfall

quirxHilfe: Vorlage für die Packliste (PDF-Format, 23 KB)

quirxHilfe: Vorlage für Adressaufkleber (PDF-Format, 7 KB)

quirxInfo: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Umzugsverkehr (PDF-Format, 50 KB) 

Allgemeine Deutsche Seeversicherungs- bedingungen (ADS, PDF-Format, 24 KB)

quirxInfo: Handelsgesetzbuch: HGB Unterabschnitt 2: Umzug § 451 (PDF-Format, 40 KB)

quirxInfo: Handelsgesetzbuch: Transportrechtsreform HGB §§ 407 - 475 (PDF-Format, 206 KB)

quirxInfo: Merkblatt des Bundesfinanzministeriums zur Ausfuhr und MWSt.-Rückerstattung (PDF-Format, 67 KB)

 

 

 

Der Spediteur haftet bei der Vermittlung und Durchführung internationaler Umzüge von Privatpersonen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und gemäß seinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang. Die gesetzliche Höchsthaftung des Möbelspediteurs beträgt bei nationalen und internationalen Umzügen in der EU-Region 620 Euro pro Kubikmeter, der für die Verladung benötigt wird. Bei Umzügen nach Übersee haftet der Spediteur gemäß den Haftungsbedingungen der eingesetzten Frachtführer.

Die gesetzlichen Bestimmungen finden sich im Handelsgesetzbuch in den Absätzen des HGB §§451 (die gesetzlichen Bestimmungen können Sie von dieser Internetseite auf Ihren PC übernehmen).

Risiken bei der Durchführung internationaler Umzüge, für die Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse bestehen, können ganz oder teilweise durch den Abschluss einer Transportversicherung gedeckt werden, sofern der Auftraggeber dieses ausdrücklich verlangt.

Die Möglichkeiten der Risikominderung durch den Abschluss einer Transportversicherung sind abhängig von dem Auftrag, den der Auftraggeber dem Spediteur erteilt:

1. Der Spediteur vermittelt die Durchführung des Umzuges, wobei die gesamte Durchführung vom Ein- und Verpacken des Umzugsgutes bis zur endgültigen Auslieferung der Obhut eines Möbelspediteurs und dessen Beauftragten unterliegt.

In diesen Fällen kann der Auftraggeber, vermittelt durch den Spediteur, zum Beispiel Schäden am gesamten Umzugsgut oder Teilen davon, die im Verlaufe der Reise eintreten, gemäß Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen (ADS) versichern lassen („Full Coverage“); versichert wird in der Regel der „Zeitwert“, d.h. der Veräußerungswert am Ort der Übernahme des Umzugsgutes zum Zeitpunkt des Schadeneintrittes. Bei Zahlung einer höheren Prämie kann auch Neuwert versichert werden.

2. Der Spediteur vermittelt auch die Durchführung internationaler Umzüge, wobei zum Beispiel das Einpacken des Umzugsgutes oder andere Teilarbeiten des Gesamtumzuges in der Regie des Auftraggebers erfolgen. In diesen Fällen ist die Haftung für Schäden am Umzugsgut  - mit Ausnahme einiger bestimmter und genau benannter Schadenereignisse - grundsätzlich ausgeschlossen. Im Schadenfall gilt grundsätzlich die Vermutung, dass der Schaden infolge unsachgemäßer Tätigkeit (Einpacken, Verpacken, Stauen u. ä.) durch den Auftraggeber eingetreten ist!

Die Möglichkeit der Versicherung des Transportrisikos bezieht sich in diesen Fällen auf den Abschluss einer Transportversicherung, die Schäden deckt im so genannten „Strandungsfall“. Hierbei handelt es sich um Regulierung von Verlust oder Beschädigung als Folge genau definierter Ereignisse – zum Beispiel Verlust des ganzen Containers infolge Auflaufen, Sinken oder Kentern des Schiffes, Kollaps von Lagergebäuden, Feuer, Blitzeinschlag, Erdbeben, Vulkanausbruch, Überbordgehen u. ä.

Möglich ist auch, dass der Auftraggeber einen Teil des Umzugsgutes durch einen Möbelspediteur oder anderes Fachpersonal packen und stauen lässt und einen anderen, weniger empfindlichen Teil selbst packt und staut. Es kann dann eine Mischkalkulation gemacht werden, die erheblich günstiger ist als das gesamte Umzugsgut durch den Möbelspediteur einpacken und stauen zu lassen. Lassen Sie sich dazu aber unbedingt eingehend beraten!

Die unter 1. und 2. genannten Einschränkungen gelten gleichermaßen für die Aufträge eines Privatkunden an einen Möbelspediteur.

Bitte beachten Sie dazu unbedingt unsere Hinweise Transportschaden - was tun? sowie den Auszug aus den Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen (ADS)!

 

Worauf Sie unbedingt noch achten sollten: Hinweise auf die "ADSp"!

ADSp steht für "Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen". Spediteure, die Warengütertransporte durchführen, beziehen sich auf diese Geschäftsbedingungen, sie sind im Warengüterverkehr in Deutschland üblich. Die große Bedeutung der ADSp besteht vor allem in der engen Haftungsgrenze für Spediteure sowie in der Eingrenzung der Pflichten des Spediteurs. Was auch viele Sachbearbeiter bei Spediteuren nicht wissen: Die Berufung auf die ADSp gilt im Verkehr mit Verbrauchern nicht:

 

 

2 Anwendungsbereich

2.4 Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern. Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 

 

Die ADSp besitzt keine Geltung bei der Durchführung von Umzugstransporten für Privatpersonen! Erhalten Sie Angebote, die einen Hinweis auf die ADSp enthalten, vergewissern Sie sich unbedingt vor Auftragsvergabe, ob dieses Unternehmen eine Zusatzhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die den Abschluss von Beförderungsverträgen mit Verbrauchern (Privatpersonen) überhaupt einbezieht!

Vielleicht haben Sie sich bereits gewundert, dass Sie von einigen Spediteuren keine Antwort auf Ihre Preisanfragen erhalten konnten. In manchen Fällen liegt der Grund exakt darin, dass eben fast alle Spediteure in Deutschland nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) haften und alle ihre Frachtverträge den dort genannten Bedingungen unterworfen sind.

 

 

QXinfo HGB §451: Beförderung von Umzugsgut;

 

QXinfo HGB §§407-458: Transportrechtsreformgesetz vom 28.06.1999;

  

QXinfo Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Umzugsverkehr

  

QXinfo Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen (ADS)

 

  

Speicherversion (keine Druckversion)

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