Die
Fristen sind unbedingt einzuhalten. Andernfalls erlöschen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer.
Mit
Frachtführer ist nicht nur der Möbelspediteur gemeint, den Sie in
Deutschland beauftragt haben, sondern ebenso die von diesem beauftragten
Unternehmen - zum Beispiel die Luftfrachtgesellschaft, bei der Sie Ihre
Sendung abholen, oder der Fuhrunternehmer, der Ihnen Ihr Umzugsgut am
Empfangsort anliefert.
Bei Übernahme Ihres Umzugsgutes erhalten Sie
(in aller Regel!) eine Ablieferquittung oder einen Frachtbrief zur
Unterschrift vorgelegt. Machen Sie keine anderweitigen Anmerkungen in
diesem Transportdokument, bestätigen Sie, Ihre Sendung "vollständig
und in äußerlich guter Beschaffenheit erhalten" zu haben.
Was ist im Schadenfall zu tun?
1. Äußerlich erkennbarer Schaden
Sollten Sie bei der Annahme Ihres Umzugsgutes
Beschädigungen oder Fehlmengen feststellen, tragen Sie Ihre
Feststellungen deutlich sichtbar und detailliert in dem
Frachtbrief ein!
Schreiben Sie nicht nur "Kartons
beschmutzt", sondern "starke Verschmutzungen mit deutlichen
Ölspuren". Oder: Nicht nur "3 Kartons offen", sondern
"Karton-Nummern 3-5 geöffnet - Fehlmenge: drei Baumwollhemden und
vier Paar Lederschuhe" etc.
Lassen Sie sich keinesfalls davon abhalten,
Ihre Reklamationen auf dem Anlieferdokument einzutragen!
Achten Sie darauf, dass Ihre Eintragungen
auch in dem Exemplar für das anliefernde Unternehmen enthalten sind.
Informieren Sie unabhängig davon unverzüglich telefonisch und
schriftlich ("spätestens am Tag nach der Anlieferung" - s. o.)
das anliefernde Unternehmen! Informieren Sie darüber hinaus auch den von
Ihnen beauftragten Spediteur in Deutschland.
2. Äußerlich nicht erkennbare Schäden
Solche Schäden können sowohl
Beschädigungen am Umzugsgut als auch Fehlmengen sein. Innerhalb von 14
Tagen sind solche Schäden zu melden - wenn irgend möglich schriftlich!
Bitte halten Sie Ihre Schadenmeldung so
konkret und cdetailliert wie möglich. Fügen Sie, wenn möglich, Fotos
bei.
Bitte beachten Sie, dass
Emails nach wie vor nicht
immer als hinreichende Schriftform anerkannt werden. Schicken Sie Ihre
Reklamation am besten per Einschreiben mit der Post - und im Vorwege
bereits als Fax.
Lassen Sie sich von Ihrem Spediteur
bestätigen, dass der Schaden unverzüglich dem Versicherer gemeldet wird.
Bitte
beachten Sie auch unsere ►Hinweise
zur Haftung und Versicherung sowie die ►gesetzlichen
Bestimmungen des HBG (im PDF-Format)!
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