Wollen
Sie also Ihr Umzugsgut gegen Beschädigungen versichern, hat dies
zugleich zur
Folge, dass Sie Ihr Umzugsgut durch einen Möbelspediteur oder einen
anderen Fachbetrieb verpacken und
im Transportbehälter stauen lassen müssen. Die Einschaltung
eines Möbelspediteurs kann Ihren Umzug bemerkenswert verteuern.
Bitte
beachten Sie bei Absprachen mit dem Möbelspediteur unsere Hinweise! Oder
sprechen Sie mit uns, wir unterstützen Sie gern.
BEISPIEL
1
Sie
lassen Ihr Umzugsgut komplett von einem Möbelspediteur verpacken
(Schränke zerlegen, Geschirr in Kartons packen etc.), aus Ihrer Wohnung
in den bereitgestellten Container tragen und dort stauen und sichern.
Damit
können Sie das Umzugsgut nicht nur gegen Verlust
("Strandungsfall") sondern auch gegen Beschädigungen
versichern lassen ("Volle Deckung"). Bitte achten Sie jedoch
auch auf eine Reihe von Haftungsausschlüssen bei einer Police
"Volle Deckung" (siehe ►§
451d HGB -
im PDF-Fomat).
BEISPIEL
2
Sie
verpacken Ihr Umzugsgut selbst, unter anderem Ihren PC. Der LKW, der Ihr
Umzugsgut vom Hafenplatz zu Ihrem Wohnort befördert, liefert äußerlich
beschädigte Kartons an, auch diverse Tassen und Teller sind gesprungen,
der PC - äußerlich ohne Mängel - funktioniert nicht mehr. In diesen Fällen
geht der Versicherer grundsätzlich von der Vermutung aus, dass ein möglicher
Schaden ursächlich aufgrund mangelhafter, nicht fachgerechter
Verpackung eingetreten ist - siehe §451d HGB Abs. 2!
Ausnahme
bildet ein
Unfall: Der LKW kippt um, und die gesamte Ladung kommt zu Schaden. Es
ist eindeutig, dass - hinsichtlich der Unfallursache - ein Verschulden
des LKW-Unternehmers vorliegt, weil der LKW mit vollkommen
unzureichenden Reifen ausgerüstet war. Oder: Beim
Umladen des Umzugsgutes im Seehafen wird ein Karton und dessen Inhalt
durch einen Gabelstapler beschädigt. In diesen Fällen werden die Schäden
am Umzugsgut in der Regel vom Transportversicherer reguliert.
Liegt
den Umständen nach die Vermutung nahe, dass Ihr Umzugsgut infolge des
Unfalls beschädigt wurde, ist der Schaden, auch die Beschädigung,
durch die Police "Strandungsfall" gedeckt, und der Versicherer
wird in der Regel den Schaden zu regulieren bereit sein. Je nach
konkreter Situation könnten Sie aber auch unversehens in eine
schwierige Situation geraten: Ist der der Schaden tatsächlich infolge
des Unfalls eingetreten? Der Versicherer wird Sie möglicherweise
auffordern zweifelsfrei darzulegen, ob der Umzugsgut nicht bereits auf
dem Transportweg vor dem Unfall in Mitleidenschaft gezogen sein könnte.
BEISPIEL
3
Sie
wollen einen kompletten 20'-Container verschiffen lassen. Der größte
Teil Ihres Umzugsgutes besteht aus Büchern, Kleidung und solchen
Haushaltsgegenständen, denen Sie keinen besonderen Wert beimessen bzw.
solchen, bei denen eine Beschädigung unwahrscheinlich ist. Jedoch
möchten Sie Ihren PC und Monitor, Ihr Meissner Porzellan sowie eine
Glasvitrine mitnehmen und diese auch gegen mögliche Beschädigungen
versichern können.
Bestellen
Sie den Container, beladen Sie selbst den Container mit dem Teil des
Umzugsgutes, welches nicht gegen Beschädigung (ausschließlich gegen
Verlust) versichert werden soll und beauftragen Sie einen
Möbelspediteur ausschließlich mit dem Verpacken, Tragen und Stauen im
Container von denjenigen Umzugsgütern, die Sie auch gegen
Beschädigungen versichert sehen möchten. Vorsicht aber: Sie müssen
sich eine stichfeste Bestätigung geben lassen, dass im Falle eines
Unfalls - siehe Beispiel 2! - der Versicherer nicht argumentieren kann,
die unsachgemäße Stauung durch Sie habe die versicherten Güter in
Mitleidenschaft gezogen.
BEISPIEL
4
Sie
beauftragen Ihren Spediteur mit der Beförderung von 10 Karton
persönliche Effekten von München via Hamburg und Veracruz nach Mexico
City. Die 10 Karton werden per LKW von München nach Hamburg verbracht,
in Hamburg in einen Sammelcontainer nach Veracruz gestaut. Der
Sammelcontainer wird im Hafenplatz Veracruz entladen; die Weiterleitung
nach Mexico City erfolgt per LKW.
Bei
Übernahme der 10 Kartons in Mexico City stellen Sie fest: Einer der
Kartons wurde mit einem Messer aufgeschlitzt und aus dem Karton wurden
einige Hemden entwendet. Sie reklamieren den Schaden sofort.
Wurde
Ihr Umzugskartons von einem Möbelspediteur in Ihrer Münchner Wohnung
einge- und verpackt und haben Sie darüber hinaus eine
Transportversicherung "Volle Deckung" ("Full Coverage")
eingedeckt, kommt der Transportversicherer in aller Regel für den
Schaden auf.
Haben
Sie Ihr Umzugsgut selbst verpackt, können Sie eine Police "Volle
Deckung" nicht abschließen. Sie haben jedoch möglicherweise eine
Transportversicherung "Strandungsfall" eingedeckt. Diese
Transportversicherung tritt in diesem Fall nicht ein! Beraubung wird
von den Transportversicherern nicht reguliert. Ein Diebstahlschaden wird
in der Regel vom Transportversicherer reguliert.
Wichtige,
spezielle Fälle der Police "Strandungsfall"
Worauf
Sie vor Abschluss eines Frachtvertrages unbedingt achten
sollten:
Stellen
Sie unbedingt vor Abschluss eines Frachtvertrages mit dem
Spediteur fest, ob Diebstahl einzelner Packstücke (= 1
Karton von einer Gesamtsendung von 10 Kartons) reguliert wird - das
ist regelmäßig nicht der Fall!
Stellen
Sie unbedingt vor Abschluss eines Frachtvertrages mit dem
Spediteur fest, ob Abhandenkommen einzelner oder aller
Packstücke reguliert wird - d. h. "unbeabsichtigtes" Verschwinden einzelner
oder aller Packstücke zum Beispiel durch Fehlverladen eines
Frachtführers. Auch das ist regelmäßig nicht der
Fall!
Lassen
Sie sich dies im Zweifelsfall vor Abschluss eines Fracht- oder
Versicherungsvertrages schriftlich bestätigen!
Sprechen
Sie uns gern an, wenn Sie Fragen zu den Themen Transportversicherung und
Haftung des Spediteurs haben - wir geben Ihnen gern und kompetent
Auskunft.
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